Dachdämmung lohnt sich, Verstöße hingegen können sehr teuer werden

Eigentumswohnungen in Hamburg
Wer sein Haus nach dem 1. Februar 2002 gekauft hat, muss Dachstuhl bzw. Dachboden fachgerecht dämmen. Tut er das nicht, drohen ihm empfindliche Geldstrafen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält Regelungen zur Sanierungspflicht von Altbauten. Verstöße gegen diese Regelungen werden mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Wichtig: Ein bestimmter Dämmwert ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Der sogenannte U-Wert für die Wärmedurchlässigkeit darf 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreiten. Ein U-Wert von 0,24 entspricht in der Regel rund 18 cm Dämmstoffdicke. Das ist der Mindestwert. Dämmt man dicker, kann man mit staatlicher Förderung rechnen.

Bei einem Schrägdach reicht schon ein U-Wert von 0,14, um eine KfW-Förderung beantragen zu können. Seit 2020 fällt diese Förderung übrigens circa doppelt so hoch aus wie in den Jahren zuvor. Wenn der Eigentümer mehrere unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen kombiniert, erhöht der Staat die Förderung nochmals. Ein geschicktes Vorgehen ist hier bares Geld wert. Voraussetzung für eine KfW-Förderung ist, dass ein Gebäudeenergieberater die Dämmung bzw. Sanierung von Beginn an plant und am Ende schriftlich bestätigt. Dieser Energieberater muss auf der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes eingetragen sein, sonst gibt es keine Förderung.

Fazit: Eine professionelle Dachdämmung ist in wenigen Tagen durchgeführt, eine drohende Strafe unter Umständen vermieden und die Ausgaben für die Dämmung haben sich mit Förderung nach circa 6 bis 20 Jahren amortisiert.

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