Sie möchten sich über das Thema Erbschaftsimmobilien informieren und erfahren, welche Möglichkeiten Ihnen bei der Verwaltung einer geerbten Immobilie offenstehen? Unsere Makler in Hamburg beraten Sie gern umfassend zu den verschiedenen Optionen, die Ihnen eine Erbschaftsimmobilie bietet.
Sofern die Erbschaftsimmobilie günstig gelegen ist und Ihren Anforderungen entspricht, kann es eine gute Möglichkeit sein, das geerbte Haus selbst zu bewohnen. Hinsichtlich der Erbschaftssteuer ist diese Option durchaus sinnvoll, da Kinder ihr Elternhaus unter Einhaltung der Zehnjahresfrist steuerfrei erben, wenn die Wohnfläche höchstens 200 Quadratmeter bemisst. Leider gilt diese Begünstigung nicht für eingetragene Lebenspartner und Ehegatten. Als Erbe eines Hauses profitieren Sie beim Selbstbezug zudem vom Wegfall der ansonsten zu tragenden Erwerbsnebenkosten, die in der Regel bis zu fünfzehn Prozent des Kaufpreises betragen. Beachten Sie aber, dass eine Selbstnutzung die Auszahlung eventueller Miterben voraussetzt.
Wenn eine Selbstnutzung für Sie nicht infrage kommt, etwa weil die geerbte Immobilie zu weit von Ihrem Lebensmittelpunkt entfernt liegt oder Sie als alleinstehender Erbe kein Einfamilienhaus bewohnen können, stellt die Vermietung Ihrer Erbschaftsimmobilie eine weitere Möglichkeit dar. Speziell dann, wenn die Hausfinanzierung noch nicht abschließend getilgt ist und die monatlichen Darlehensraten Ihr finanzielles Budget übersteigen, können regelmäßige Mieteinnahmen dazu beitragen, das geerbte Haus abzubezahlen. Bedenken Sie aber, dass Sie als Vermieter in der Verantwortung stehen und für den Werterhalt der vermieteten Immobilie weiterhin zuständig sind. Vorteilhaft kann eine zeitlich begrenzte Vermietung jedoch sein, wenn Sie die Erbschaftsimmobilie nicht vorschnell verkaufen möchten, da Sie vorhaben, diese im Alter eventuell selbst zu bewohnen.
Häufig kommt es vor, dass eine Erbschaftsimmobilie an mehrere Erben geht. Gerade dann, wenn sich diese untereinander nicht einig werden und sowohl eine Eigennutzung als auch eine Vermietung ausgeschlossen sind, kann es vorteilhaft sein, die geerbte Immobilie zu verkaufen. Mit dem Verkaufserlös lassen sich die Erben auszahlen oder auf der Immobilie lastende Schulden tilgen. Achten Sie aber im Falle eines Verkaufs darauf, vor der Veräußerung den Grundbucheintrag zu berichtigen, damit die Eigentumsverhältnisse geklärt sind und der neue Besitzer einen aktuellen Grundbuchauszug erhält.
Wir von Jürgen Weiss Immobilien stehen Ihnen in dieser schweren Zeit gern vertrauensvoll zur Seite und begleiten Sie bei der Verwaltung Ihrer Erbschaftsimmobilie mit Fachwissen und Kompetenz. Sprechen Sie uns gerne an, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Die Immobilienbewertung bildet eine fundierte Grundlage für alle Schritte, die beim Umgang mit einer Erbschaftsimmobilie auf Sie zukommen. Dabei spielt der ermittelte Wert nicht nur eine Rolle für die Höhe der Erbschaftssteuer. Er dient auch als Richtwert, wenn die Immobilie verkauft, deren Verkaufserlös innerhalb einer Erbengemeinschaft aufgeteilt oder die Entscheidung getroffen werden, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen.
Lasten auf der Immobilie hohe Schulden, die Sie nicht begleichen können, sollten Sie das Erbe ausschlagen. Auch dann, wenn sich der Nutzen im Vergleich zu deren Wert für Sie nicht rechnet, ist das Ablehnen ratsam. Steht zum Beispiel die Erbschaftssteuer in keiner Relation zum Gewinn, den Sie mit einem Verkauf oder einer Vermietung erzielen würden, kann das Erbe eine schwere finanzielle Belastung für Sie bedeuten. Lassen Sie sich daher von einem Experten wie uns von Jürgen Weiss Immobilien umfassend zu Ihren Möglichkeiten beraten.
Erben Sie zum Beispiel gemeinsam mit Geschwistern, sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft. In diesem Fall müssen alle Entscheidungen bezüglich des Erbes gemeinschaftlich getroffen werden. Möchten Sie die geerbte Immobilie selbst bewohnen, während Ihre Miterben lieber verkaufen möchten, können Sie deren Erbanteile abkaufen. Kommt es allerdings zu einem Interessenkonflikt, muss eine Lösung gefunden werden, um beispielsweise eine Teilungsversteigerung zu vermeiden.
Leider kommt es vor, dass sich die Erbengemeinschaft nicht einig wird. Weigert sich eine Partei die Immobilie zu verkaufen, haben Miterben das Recht, beim Amtsgericht einen Antrag zu einer öffentlichen Versteigerung zu stellen. Die daraus resultierenden Teilungsversteigerung ist für Sie als Erbe immer mit Verlusten verbunden, da der festgelegte Verkehrs- und Verkaufswert meist unter dem Preis liegt, den Sie bei einem regulären Immobilienverkauf erzielt hätten.
Als erfahrene Makler auf dem Hamburger Immobilienmarkt kennen wir uns mit Erbschaftsimmobilien und den Problematiken innerhalb einer Erbengemeinschaft aus. Wir beraten umfassend, damit eine Lösung für alle Beteiligten gefunden wird. Dabei hören wir uns die individuellen Wünsche aller Erben an und empfehlen Lösungswege, die das Interesse aller treffen.