Sie möchten sich darüber informieren, wie Sie Ihre Scheidungsimmobilie konfliktfrei verkaufen und welche Besonderheiten es bei der Veräußerung zu beachten gilt? Wir von Jürgen Weiss Immobilien in Hamburg klären für Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihre Scheidungsimmobilie.
Wenn eine Liebe endet, bedeutet das nicht selten einen tiefen Einschnitt in das einst gemeinsame Leben. Gerade dann, wenn Sie als Eheleute in eine Eigentumswohnung oder ein Haus investiert haben, stellt sich die Frage, wie es mit der Immobilie nach der Trennung weitergehen soll. Ob Sie Ihre Scheidungsimmobilie verkaufen oder vermieten möchten, hängt von vielen Faktoren ab. Wir stellen Ihnen im Folgenden die wesentlichen Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten vor.
Die Vermietung einer Scheidungsimmobilie ist speziell dann empfehlenswert, wenn sich beide Parteien vorstellen können, auch in der Zukunft an gemeinsamen Entscheidungen mitzuwirken. Eine klare Arbeitsteilung und faire Absprachen sind die Voraussetzung, damit eine Vermietung infrage kommt und eine spätere Vererbung nicht ausgeschlossen ist.
Um den Verkauf der Scheidungsimmobilie nach einer Trennung sicher über die Bühne zu bringen, ist es wichtig, dass sich beide Ex-Partner kompromissbereit zeigen und bereit sind, ein letztes Mal am selben Strang zu ziehen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, verspricht der Verkaufserlös positive Zukunftsaussichten.
Ob Sie sich für einen Verkauf oder eine Vermietung Ihrer Scheidungsimmobilie entscheiden: Die Abwägung hinsichtlich Pro und Kontra stellt Sie in dieser letzten Phase Ihrer gemeinsamen Zeit vor besondere Herausforderungen. Eine rationale Entscheidung vor dem Hintergrund einer emotionalen Belastung zu treffen, erfordert Weitsicht und will gut durchdacht sein. Ein professioneller Immobilienmakler kann Ihnen helfen, die Situation objektiv einzuschätzen und Sie vor einem übereilten Verkauf oder einer vorschnellen Vermietung zu bewahren. Hinzu kommt, dass wir bei Jürgen Weiss Immobilien den Branchenmarkt in Hamburg stets im Blick haben und mit Fachkenntnis agieren, sodass Sie in aller Ruhe eine Entscheidung treffen können, die dem Wert Ihrer Immobilie in vollem Umfang entspricht.
Als Ihr Experte für Scheidungsimmobilien stehen Ihnen unsere Immobilienmakler in Hamburg gerne vertrauensvoll zur Seite. Gemeinsam finden wir eine Lösung, mit der beide Parteien zufrieden sind und Potenzial für eine unbeschwerte Zukunft sehen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Viele Eigentümer möchten ihre Trennung schnell hinter sich lassen und geraten beim Verkauf der Immobilie unter Zeitdruck. Oft wird für das erstbeste Angebot verkauft und potenzieller Gewinn dabei verloren. Leider kommt es zudem immer wieder vor, dass sich die Expartner nicht einigen können. Während eine Partei die Immobilie behalten möchte, wünscht die andere den Verkauf. In einem solchen Fall kann der Immobilienverkauf nach dem Trennungsjahr eingeklagt werden.
Die meisten Paare entscheiden sich bei der Eheschließung gegen einen Ehevertrag und für die juristische Form der Zugewinngemeinschaft. Daher gehören materielle Besitztümer wie eine Immobilie gleichermaßen beiden Ehepartnern. Diese müssen bei einer Scheidung gleichwertig aufgeteilt werden – unabhängig davon, wer welche Höhe für den Erwerb gezahlt hat. Möchten Sie in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleiben, müssen Sie Ihren Ehepartner daher ausbezahlen.
Wenn beide Expartner die Immobilie bewohnen möchten, kann die Aufteilung in mehrere Wohnparteien eine Lösung sein. Grundlage hierfür ist, dass die Immobilie die Voraussetzungen für einen Umbau erfüllt und Sie damit einverstanden sind, weiterhin Kontakt mit Ihrem Expartner zu pflegen. Möchten Sie lieber getrennte Wege gehen, ist von einer Teilung also abzuraten.
Möchten Sie in der Immobilie wohnhaft bleiben, müssen Sie Ihren Expartner ausbezahlen. Ist dies nicht möglich, kann dieser den Verkauf nach dem Trennungsjahr einklagen. Dann wird Ihre Immobilie über eine Teilungsversteigerung weit unter ihrem eigentlichen Wert verkauft. Vom Verkaufserlös werden zudem erst die Gerichts- und Sachverständigenkosten beglichen, bevor der Betrag auf Sie und Ihren Expartner aufgeteilt wird. Vermeiden Sie diesen Ausgang daher lieber und konsultieren Sie einen professionellen Berater wie uns von Jürgen Weiss Immobilien.
Wir sind Experten, wenn es um den Umgang mit Immobilien geht – natürlich auch bei Scheidungsimmobilie. Da wir bereits viele Scheidungspaare rund um Ihre Immobilie beraten haben, kennen wir die Tücken und Fallstricke, die es zu umgehen gilt und behandeln beide Seiten professionell und fair. So gewährleisten wir, dass alle Parteien mit dem Resultat zufrieden sind und kostspielige Fehlentscheidungen vermieden werden.